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© 1986-2019 Copyright – Andreas Noßmann

1. Allgemeine Hinweise

Alle von Andreas Noßmann erstellten Zeichnungen sind grundsätzlich und ohne Ausnahme Urheberechtlich geschützt!
Dies gilt ebenso für alle Grafiken – wie Radierungen und Lithografien sowie durch den Künstler Andreas Noßmann selbst autorisierten *Vervielfältigungen seiner Zeichnungen in Form von Plakaten zu Ausstellungen oder auch Kunstdrucken/Postkarten und Bildtiteln seiner Bücher.

Grundsätzlich gilt, das ausschließlich Andreas Noßmann das alleinige Recht hat, seine Arbeiten zu veröffentlichen (Veröffentlichungsrecht gem. § 12 UrhG), zu vervielfältigen (Vervielfältigungsrecht gem. § 16 Absatz 1 UrhG ) oder zu verbreiten (Verbreitungsrecht gem. § 17 UrhG). Gleichzeitig hat somit nur ER das Recht, anderen Personen einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte an seinem Arbeiten einzuräumen, im speziellen, seinen Galeristen, Verlegern, Verlagen aber auch Einzelpersonen, Institutionen, Unternehmen – u.U. gegen eine entsprechende kostenpflichtige Lizensvergabe.

Bei allen *Vervielfältigungen von Andreas Noßmann – ob nun in traditionell druckgrafischer – oder digital umgesetzter Form, liegt in Fragen des Urheberrechts u.U. ein Mitspracherecht des jeweiligen Mitherausgebers an der entsprechenden konzeptionellen Umsetzung vor. Dies kann und muss im Einzelfall abgeklärt werden. Bei Grafiken (Radierung, Lithografie, Kunstdruck), der jeweilig verantwortliche Editeur, bei Plakaten der jeweilige Galerist, bei Buchtiteln, der jeweilig verantwortliche Verlag.

Das Urheberrecht am – in der jeweiligen Vervielfältigung abgebildeten Motiv – verbleibt dennoch ausschließlich bei Andreas Noßmann selber.

Das „Abfotografieren“ von Arbeiten von Andreas Noßmann, zur weiteren Verwendung, ist wenn überhaupt, nur zu rein privaten Zwecken gestattet! (Eingriff in das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG)

2.0 Urheberrecht – Allgemein
 Mit dem rechtmäßigem Kauf einer Original Zeichnung, Radierung, Lithografie, Plakat, Kunstdruck oder Buch von Andreas Noßmann, egal ob nun über eine Galerie, Kunstverein, Buchhandel, Auktion oder durch Privat (oder gar Tausch), erwerben sie lediglich nur das Produkt an sich, aber NICHT das Recht das jeweilige Produkt und Motiv weiter zu verbreiten oder zur eigenen Bewerbung kommerziell zu nutzen! Das schließt natürlich auch Abbildungen durch das eigene „abfotografieren“ mit ein (Eingriff in das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG) , wie auch das „sich bedienen“ an Noßmann-Motiven, aus den zahlreichen Online Bilddatenbanken der verschiedenen Suchmaschinen!

2.1. Urheberrecht – Privat
Andreas Noßmann erlaubt generell die rein private Nutzung seiner Zeichnungen/Motive. Hierzu zählt das downloaden/herunterladen und das ausdrucken von Bilddateen zu rein privaten Zwecken von den entsprechen Noßmann Webseiten oder Online Bilddatenbanken. Die printtechnische Weiternutzung dieser Bilddaten, auch wenn nur zu rein privaten Zwecken, sollte dennoch unbedingt angefragt werden.

2.2. Urheberrecht – Privatanbieter, Internet 
Andreas Noßmann erlaubt generell, kostenfrei, die Nutzung seiner Zeichnungen/Motive auf sogenannten privaten Homepages insofern das Copyright – „© 1986-2015 (*16) Copyright – Andreas Noßmann“ und die Bilddaten korrekt angegeben werden.
Besitzer einer/mehrerer Noßmann Arbeiten, egal in welcher Form, dürfen diese natürlich auch Online unter den vorgenannten Bedingungen präsentieren.

Ausdrücklich NICHT gestattet hierbei ist die digitale Verfremdung der Zeichnung/Motiv und Produkte an sich (z.B. mit Photoshop oder andere Bildbearbeitungsprogramme), um diese z.B. in ein entsprechendes Design einzubinden. Hierzu bedarf es einer verbindlichen Zusage von Andreas Noßmann selber. Selbst „abfotografierte“ Zeichnungen, Grafiken oder andere Produkte von Andreas Noßmann, auch aus rein privaten Zwecken, dürfen grundsätzlich NICHT veröffentlicht oder gar verbreitet werden.

2.3. Urheberrecht – Wissenschaftlich, Presse
Für all jene Nutzer, die Arbeiten von Andreas Noßmann, z.b. in ihren kunsthistorischen/wissenschaftlichen Abhandlungen/Dissertationen abbilden möchten, sind die Bildrechte an Andreas Noßmann Zeichnungen/Motiven generell kostenfrei insofern sie keinen rein kommerziellen Charakter vorweisen. Es wird aber auch hier, um vorherige Kontaktaufnahme, sowie korrekte Angabe des Copyrights gebeten.

Die Nutzung von Bilddaten, z.B. von der offiziellen Homepage, bzw. das Abfotografieren von Arbeiten von Andreas Noßmann im Rahmen von Reportagen, Berichterstattung, ist natürlich ausdrücklich gestattet insofern diese ausschließlich in diesem Kontex verwendet werden.

2.4. Urheberrecht – Kommerzielle Nutzung, Bewerbung und/oder Dokumentation
Die kommerzielle Nutzung von Noßmann Bildrechten, zum Zwecke der Bewerbung und/oder Dokumentierung von Zeichnungen/Motiven und Produkten von Andreas Noßmann ist – ohne vorherige Absprache – ausschließlich den offiziell autorisierten Noßmann-Händlern/Galeristen und Verlagen vorbehalten. Eine Auflistung der offiziellen Händler finden Sie hier.

Dritt- und Viertanbieter von Arbeiten von Andreas Noßmann im Internet, egal ob in eigenen Online Shops oder den gängigen Online Auktionen, müssen sich ihre Abbildungen bzgl. ihrer Angebote vorab (kostenfrei) genehmigen lassen. (Verbreitungsrecht gem. § 17 UrhG).

Das Abfotografieren von Zeichnungen, Grafiken und Produkten von Andreas Noßmann, zu kommerziellen Zwecken, ist ausdrücklich NICHT gestattet (Eingriff in das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG). Die Veröffentlichung solcher Fotos, egal ob digital im Internet oder printtechnisch ist ein Eingriff in das Veröffentlichungsrecht aus § 12 UrhG und das Verbreitungsrecht aus § 17 UrhG. .

Dritt- und Viertanbieter mit unzureichenden technischen Möglichkeiten können entsprechend autorisierte Abbildungen vom Künstler selber kostenfrei anfordern.

2.5. Urheberrecht – Kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung
Die kommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung von Arbeiten/Motiven von Andreas Noßmann ist strengstens untersagt und stellt eine schwerwiegende Urheberrechtsverletzung dar (Eingriff in das Veröffentlichungsrecht gem. § 12 UrhG, Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG sowie Verbreitungsrecht gem. § 17 UrhG). Dabei spielt es keine Rolle, wie die erforderlichen Bilddaten zum Zwecke der Vervielfältigung zustande kamen. Als Vervielfältigung zählt schon das einzelne (aus)drucken, verbreiten und anbieten.

Andreas Noßmann, 2010