„… Es liegt in der Natur menschlicher Angelegenheiten, das, ist eine Tat erst einmal in Erscheinung getreten und in der Geschichte der Menschheit verzeichnet worden, sie potentiell in der Menschheit fortbestehen bleibt …
… Keine Bestrafung hat je genügend Abschreckungskraft besessen, um die Begehung von Verbrechen zu verhindern. Im Gegenteil, wie hart die Strafe auch sei, wenn ein spezifisches Verbrechen erst einmal begangen ist, ist seine Wiederholung wahrscheinlicher, als sein erstes Auftreten je war.“
(Hannah Arendt, 1906-1975)