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Der Zwang zum Bösen – 1959

Der Zwang zum BösenBei manchen Kinofilmen bleibt es leider nur bei der guten Absicht sich bestehenden gesellschaftlichen Reizthemen zu stellen. Dieser Hollywoodstreifen nun versteht sich als allzu deutliches Plädoyer gegen die Todesstrafe und dies zu einer Zeit, in der diese noch in allen US-Bundesstaaten zur Anwendung kam. Und natürlich bietet auch heute noch der kritische Umgang mit diesem Thema immer mal wieder Stoff für ein neues Drehbuch.

Obwohl dieser Film mehrfach ausgezeichnet wurde, vor allem bei den Filmfestspielen in Cannes und die Schauspieler, vor allem Orson Welles als Starrechtsanwalt, in ihren jeweiligen Rollen eine überaus überzeugende Vorstellung abliefern, geht die Rechnung des Drehbuchautors und seines Regisseur bei der Außenwirkung dieses Films, meiner Meinung nach,  dennoch nicht ganz auf.  

Als der Film 1959/60 in die Kino kam, mochte man das vielleicht noch anders sehen – heute erklärt es sich irgendwie schon fast von selbst, dass er dann doch in den Weiten der Filmarchive verschwand und nun heute erst wieder ausgegraben wurde.

Die Handlung dieses Filmes basiert auf einem tatsächlichen Mordfall welcher sich, Mitte der 1920er Jahre, in Chicago ereignete: zwang2Zwei befreundete Studenten, in homosexueller  Beziehung stehend (im Film bleibt dieser Aspekt auf Grund der damaligen Prüderie nur angedeuted), beide überdurchschnittlich intelligent (links im im Bild der angeklagte Student Judd Steiner vor Gericht, welcher 17 !!! Sprachen spricht), aus wohlhabenden und angesehenen Familien stammend, aber in Hinsicht ihrer innerlichen Gefühlswelt eher völlig gestört, ermorden ein zehnjähriges Kind aus der Nachbarschaft – und dies nur, um sich selber zu beweisen, dass man auf Grund der eigenen überragenden Intelligenz einen perfekten Mord begehen kann und um herauszufinden, ob man zumindest bei einem Mord etwas empfindet.  Auch wenn es nur das Gefühl der eigenen Überlegenheit gegenüber dem völlig hilflosen Opfer ist. Eine am Tatort verloren gegangene Brille führt dann doch recht schnell zu den beiden Tätern. Hier holt eine einfache Banalität die so überragende Intelligenz dann doch mal wieder ein …

zwang3Kinoenthusiasten fühlen sich vermutlich gleich an Alfred Hitchcocks „Cocktail für eine Leiche“ („The Rope“) von 1948 erinnert (auch dieses Skript basiert auf dem gleichen, tatsächlichen Mordfall): Auch hier begehen zwei Studenten, mit ähnlichen persönlichen Hintergründen, wie jene im „Der Zwang zum Bösen“,  einen Mord – nur um sich selber zu beweisen, dass ein perfekter Mord, wenn er nur intelligent genug ausgeführt wird, möglich ist. Ihr eigener Lehrer  Rupert Cadell (James Stewart), welcher auch zu diesem ominösen „Cocktail für eine Leiche“ geladen ist, überführt sie dennoch und prophezeit ihnen abschließend ihre wenig hoffnungsvolle Zukunft – den Tod durch den Strang.

http://youtu.be/pvQWFhBNRBs

zwang5Das gewollte Sendungsbewusstsein gegen die Todesstrafe, von „Der Zwang zum Bösen“, scheitert somit letztendlich an den Protagonisten selber. Wie auch schon in Hitchcocks Film sind auch hier wieder die beiden jugendlichen Mörder keine wirklichen Sympathieträger.  Sie morden aus reiner Arroganz, einem möglichen Nervenkitzel, der sich dann aber dann doch nicht einstellt. Zu keiner Zeit, selbst in der dann anstehenden Gerichtsverhandlung, zeigen die beiden Mörder keinerlei Mitleid gegenüber ihrem Opfer, keine Reue. Eher unbeteiligt lümmeln sie, fast phlegmatisch, auf der Anklagebank herum.

zwang6Dem Drehbuchautor muss dieses wenig sympathisch wirkende Außenbild der Täter auf das Publikum damals klar gewesen sein. Um nun das Kinopublikum nicht noch weiter gegen die Angeklagten zu vereinnahmen bleibt die grausame Tat, bzw. das Opfer eher abstrakt. Somit fällt deutlich auf, das während der ganzen Gerichtsverhandlung, weder in den anklagenden Worten des Staatsanwaltes, auch nicht im Plädoyer des Rechtsanwaltes,  das Opfer, sein Leiden und Martyrium ausreichend Erwähnung finden.  Es ist nur der Name eines Kindes. Und nur einmal bringt der Staranwalt  Jonathan Wilk (Orson Welles) es in einem Satz zur Sprache: „Die Tat meiner Mandaten ist unverzeihlich, sie müssen für immer aus dieser Gesellschaft entfernt werden; das Leid der Eltern, welche ihr einziges Kind durch solch eine abscheuliche Tat verloren haben, ist unermesslich und dennoch  …

Bei knapp 100 Minuten Spielfilmlänge – dieser eine Satz zum Leid, zum Opfer.

Es versteht sich von selbst, dass ich die Todesstrafe generell ablehne und ich jeden publizistischen Versuch mehr als begrüße, welcher sich eindeutig gegen diese Form der Bestrafung stellt. In diesem Filmklassiker ist es leider nicht sonderlich gut gelungen – auch wenn das Abschlussplädoyer, im Film, mehr als beindruckend war.

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