Der Film Ehekrieg aus dem Jahre 1949 ist natürlich in erster Linie vordergründig lediglich eine mehr als seichte Komödie, wenn auch mit dem damaligem Traumpaar Hollywoods, Spencer Tracy und Katharine Hepburn (Wie auch schon in: Rate mal, wer zu m Essen kommt), in den Hauptrollen, mehr als bestens besetzt.
Zu jener Zeit ließen sich gesellschaftlich problematische Thematiken eher besser in verspielten Narrheiten auf die Leinwand bringen, als in großangelegten Familien Dramen, die nur wenige in die Kinos zog und keiner wirklich sehen wollte. Die große Kinowelt gierte es, nach dem 2ten Weltkrieg, vor allem nach seichter cineastischer Unterhaltung. Unter diesem Aspekt ist diese Komödie ganz besonders interessant.
Die beiden ruhmreichen Protagonisten, Spencer Tracy und Katharine Hepburn, mimen hier das Ehepaar Bonner, welche schon im leicht fortgeschrittenen Alter sind. Kinder gibt es keine! Beide finden Ihre Erfüllung in ihrer Beziehung selber, aber vor allem in ihren jeweiligen Berufungen: Er, ein Staatsanwalt in gehobener Position – sie, eine Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei – was schon ein Ehewiderspruch in sich selber darstellt. Ganz sicher aber ergeben die beiden Hauptakteure hier nicht das typische Abbild einer Ehe oder Familie, wie es sich zu jener Zeit darstellte.
Aber es wird ja noch interessanter: Beide übernehmen, per Zufall, den gleichen, aktenkundig gewordenen Fall (Mordversuch) und stehen sich somit nun auch noch öffentlich, vor Gericht, argumentativ gegenüber.
Der zu behandelnde Fall erscheint eigentlich simpel: Eine Frau versucht ihren Ehemann, bei einem Stell-Dich-Ein, vor Ort, bei seiner Geliebten, zu erschießen um. Dieses Attentat misslingt gänzlich. Ihr Gatte wird dennoch leicht verletzt, somit wird dieser Mordversuch nun vor Gericht verhandelt.
Die Rechtsanwältin, Frau Bonner, nimmt nun in ihrer Argumentation der Verteidigung, zur Überraschung ihres eigenen Ehemannes, in Form des hier verantwortlichen Staatsanwaltes, einen verbal geschickt eingefädelten Frontalangriff vor – entpuppt sich plötzlich als radikale Feministin und stellt die folgende These auf: Wenn diese Tat von einem Mann (und nicht von einer Frau – ihrer Mandantin also) begangen worden wäre, stehe er – ein Mann also, noch nicht einmal unbedingt vor Gericht. Grund für diese These ist, dass man einem geprelltem Mann solch eine Tat als eine Art Ehrenrettung eher verzeihen würde, als einer Frau.
Um die Tatsache, dass Frauen durchaus auch „mannhaft“ sein können, führt sie, auch zum erneuten Unwillen ihres Mannes, zahlreiche Zeuginnen vor, die eher der Unterhaltsamkeit des Gerichtspublikums und der komödienhaften Auslegung dieses Filmes dienlich sind, mit der aktuellen Rechtsprechung, zu dieser Zeit, an sich aber nur wenig zu tun haben. Dennoch kommt sie mit ihrer Argumentation vor Gericht durch und erlangt einen Freispruch …
Auf Grund ihres Erfolges, vor Gericht, wird Frau Bonnor sogar das politische Amt einer Senatorin angeboten, was die internen, heimischen Komplikationen – in Form eines übergroßen Fasses, nun endlich zum überlaufen bringt. Mehr sei an dieser Stelle auch nicht verraten …
Alles in Allem: Alles andere, als eine „nur“ flache Komödie …