Das Hörspiel Krieg der Welten, 1938 (n. H.G. Wells), in dem von einer Invasion Außerirdischer erzählt und welches so real im Radio übertragen wurde, sodass es sogar zu einer landesweiten Hysterie und Panik kam, machte dessen Autor Orson Welles schlagartig in Hollywood hoffähig. 
Ich habe diesen Film natürlich schon mehrfach gesehen, weiß ihn für mich zu „lesen“, versuche mich ins ansonsten staubige Kinojahr 1942 zurückzuversetzen und erinnere mich auch noch gut daran, was es mit Rosebude auf sich hat (ebenso wie ein Columbo in einer seiner besseren Folgen und Fälle), möchte aber mal so behaupten, dass die jungen Star Wars oder Mortal Combat Kinogänger von heute, mit den ursprünglichen Titanen und Wegbereitern des Kinos von einst nur noch wenig am Hut haben – und im Grunde auch nicht haben müssen. Denn noch so bedeutsames gerät irgendwann dann doch in Vergessenheit.

Natürlich kann, darf und sollte man Orson Welles nicht alleine auf seinen einen legendären Film Citizen Kane reduzieren. Welles führte auch bei vielen weiteren Filmen Regie (z.B. Kafka, Der Prozess), war ein überaus gefeierter Shakespeare Darsteller (z.B. als Othello) und trat auch in unzähligen Filmen als Schauspieler selber auf. In Der dritte Mann, als krimineller Medikamenten Schieber, nur kurz im Schatten Wiens zu erahnen, ist vermutlich mit das bekannteste Beispiel aus noch früheren Zeiten. Später dann, auf Grund seiner stetig zunehmenden Leibesfülle, war er stets als alternder, immer grollender, fast fanatischer Patriachat, in zahlreichen großen Filmen so gut wie immer fest gebucht. 

Das Orson Welles aber diese eine Gerichtsverhandlung nun im Film für ein leidenschaftliches Plädoyer gegen Todesstrafe nutzen wollte, darf man hier wohl als mehr als geplant unpassend, ja als gewollt misslungen empfinden. Denn wenn selbst man diese Art von Bestrafung, die Todesstrafe, wie auch ich, generell ablehnt, ersehnt man sich geradezu eine allzu passende Abstrafung herbei, da sich beide jugendlichen Mörder ja geradezu in ihrem Verdienst des Tötens suhlen und voller Arroganz, auf das Kommende, mit äußerster Gleichgültigkeit entgegen sehen.
Es fällt hier somit mehr als schwer, der Anklagevertretung nicht zu folgen, denn Mitleid, noch Verständnis für die Angeklagten, kann die Verteidigung kaum glaubhaft machen, will es vielleicht auch nicht. War es so von Welles gewollt?
Ganz sicher sogar …

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