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Das Urteil von Nürnberg – 1961

Das Urteil von NürnbergBei diesem Filmtitel fühlt sich natürlich ein jeder sofort  an die bekannten „Nürnberger Prozesse“ erinnert. Aber es geht hier nicht um eine erneute, reine Dokumentation der damaligen Ereignisse in Nürnberg sondern um einen wirklichen Spiel- und Kinofilm, der einen weiteren, scheinbar fiktiven Prozess, welcher in der Nachfolge gegen die ganz großen Kriegsverbrecher steht und aufgreift.

Vor Gericht  – hier nun im Fokus der Anklage stehend (wie gesagt fiktiv),  die Richter des Dritten Reiches, vor allem Ernst Janning (Burt Lancaster), der ehemals oberste Richter des untergangenen Hitlerreiches.

Dieser überaus unter die Haut gehende Gerichtsklassiker, mit beeindruckender Starbesetzung (Spencer Tracy, Marlene Dietrich, Richard Widmark, Burt Lancaster, Montgomery Clift  und Maximilian Schell) steht in der Kernfrage dieses Themas, hinsichtlich einer möglichen Verurteilung  der Angeklagten als Kriegsverbrecher, ebenso vor den gleichen Problemen wie sie bei den wirklichen Nürnberger Prozessen zu klären waren – was vor allem im Fall der Richter des Dritten Reiches hier nun, besonders deutlich wird.

In wie weit darf der Einzelne, wenn auch nur als Handlanger tätig,  in einem etabliertem Staatssystem – wenn auch von verbrecherischer Art und Weise, hier nun zur Mitverantwortung heran gezogen werden?

Der Einzelne handelte, wie dies am Fall Ernst Janning (Burt Lancaster) besonders deutlich wird, natürlich im Rahmen der einstmals bestehenden „Gesetze und Anweisungen“. Die Verteidigung des Angeklagten (Maximilian Schell) weiß dies auch in den Vernehmungen der Zeugen der Anklage eindrucksvoll zu untermauern.

Um seinen Mandanten noch weiter zu entlasten greift der Verteidiger auch die Frage nach der Mitschuld des Auslandes am Aufstieg des System Hitlers auf: Die eher zu nachgiebige Appeasement Politik Englands und Frankreichs gegenüber Deutschland – die Frage nach der Rolle des Hitler-Stalin Paktes, welcher erst überhaupt den Überfall auf Polen für Hitler möglich machte, und zu guter Letzt, die immensen Summen an Krediten aus dem Ausland, vor allem auch aus Amerika, welche Hitlers gigantische Rüstungsindustrie erst ins Rollen brachten.

Durchaus berechtigte Einwände eines Verteidigers der seinem Mandanten durch diese Art der Argumentationsführung Vorteile zu verschaffen hofft – aber keine wirkliche Entschuldigung sein können für all jene unsagbaren Verbrechen, die in Folge volkskollegialer Blindheit und im fanatischem Glauben an eine höhere Bestimmung des deutschen Volkes, an anderen Völkern, insbesondere an der Religionsgemeinschaft der Juden,  begangen wurden.    

Der diesem Tribunal vorsitzende oberste Richter (Spencer Tracy) sieht sich bei seiner gerechten Urteilsfindung, über die Anklagten, in einem tiefgreifendem Gewissenskonflikt: Er ist zum Einen ein großer Bewunderer der deutschen Kunst und Kultur – anderseits verabscheut aber auch zu tiefst, wie  vor Gericht ausreichend vom Ankläger (Richard Widmark) dokumentiert wurde, die unfassbaren Untaten dieses Hitler Deutschlands. Es gibt im Grunde für ihn hier, in seiner möglichen Rechtsprechung, keinerlei wirklichen und allgemeingültigen Grundlagen.

Deutschland war, unter der Diktatur Hitlers, aus dem Völkerbund ausgetreten und ähnliches, wie die Genfer Konventionen, gab es noch nicht oder waren weltpolitisch kaum von Bedeutung. Hinzu kommt,  der „kalte Krieg“ bahnte sich schon im Verlauf des Prozesses an. Und somit ist man unter den westlichen Alliierten der Meinung, dass weitere scharfe Urteile aus Nürnberg, gegen weitere Deutsche, gegen die nur wenig wichtigen und unbedeutenden Nazis, nur weiteren Unmut unter der deutschen Bevölkerung auslösen könnte. Vor allem unter all jenen Deutschen, die sich nach der Besetzung Nazi-Deutschlands im Einflussgebiet der angloamerikanischen Mächte befanden. Denn man wird sich der möglichen, wichtigen neuen Rolle, eines westlich gesteuerten und demokratisch reorganisierten Deutschlands als Prellbock im schon jetzt anschwellenden globalen Ost-West Konflikt zunehmend bewusster.

Dennoch verurteilt der oberste Richter alle Anklagten zu ihren jeweiligen, von der Anklage geforderten, Höchststrafen. Und dies entgegen allen auf ihn einwirkenden politischen Interessen.

Die hierzu (von Spencer Tracy) formulierte Urteilsbegründung ist sicherlich das ganz große Highlight dieses vergessenen Klassikers: Die allgemein bestehenden Normen von Ethik und Moral sind in diesem Fall weitaus höher zu bewerten, als bestehendes staatliches Recht. Auch wenn es eben nicht, auf Basis von bekannter Rechtsprechung, erwiesen werden konnte.

Abschließend noch zwei gänzlich frei wieder gegebene Zitate des obersten Richters (Spencer Tracy) des Tribunals,  in der Nachfolge des Prozesses,  die seine Urteilsbegründung noch schlüssiger machen.

Das erste: Der Rechtsanwalt (Maximilian Schell) von Ernst Janning (Burt Lancaster) besucht den obersten Richter privat,  um sich zu verabschieden, und spekuliert: „In einem später angesetzten Prozess, wären meine Mandanten freigesprochen worden“ – und verweist damit auf die fast zeitgleichen Freisprüche im Prozess gegen die Hauptverantwortlichen des Konzerns IG Farben.  Die Antwort des Richters hierzu erscheint vielleicht zu  simpel, aber ist  in diesem Kontext dennoch mehr als entwaffnend: „Recht zu bekommen, heißt nicht unbedingt auch wirklich Recht zu haben“.

Das zweite: Bei seinem Abschlussbesuch beim Hauptangeklagtem Erst Janning, verlor sich dieser wieder lamentierend, ja fast weinerlich in erneuten Schuldeingeständnissen und stellte nun die allseits bekannte Gretchenfrage in den Raum – wie konnte es überhaupt so weit kommen? Der Richter: „Es kam schon in dem Moment dazu, als sie zum ersten Mal einen Menschen auf Grund bestehender Gesetze verurteilten, obwohl ihr Gewissen ihnen sagte, dass er unschuldig ist“.

Der Film  – ein ganz großes Epos und Hommage an die Moral und Vernunft …

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